… verpflichtet Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in definierten Zeitabständen zu prüfen oder prüfen zu lassen.
In der Regel ist dies wiederkehrend, alle 5 Jahre notwendig und stellt eine Bringschuld des Betriebes gegenüber der Behörde dar. Lästige Pflicht? Wir meinen Nein, bietet Ihnen die regelmäßige Überprüfung Ihrer Betriebsanlage doch die Möglichkeit sich einen guten und aktuellen Überblick über den Zustand Ihrer Anlage zu verschaffen.
Einige Ihrer Vorteile:
- Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht
- Rechtssicherheit für Geschäftsführung und Beauftragte innerhalb des Betriebes
- Wesentlicher Bestandteil für möglicherweise geplante Zertifizierungen (ISO 9001, 14001, usw.)
- Erkennen und Aufdecken möglicher Anlagendefizite
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer anstehenden Überprüfung!
Ansprechperson:
Herr Kurt Unger
Bereichsleitung Sicherheitstechnisches Zentrum Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bei Interesse füllen Sie bitte nachstehendes Kontaktformular aus: